Die Gemeinde Schattenhalb
Bei der Gründung der Gemeinden 1834 wurde die Form der 'Gemischten Gemeinde' gewählt. Somit werden die Einwohner- und die Burgergemeinde gemeinsam verwaltet.
Der Präsident der Gemeinde ist gleichzeitig Vorsitzender der legislativen und der exekutiven Behörde, er leitet sowohl die Gemeindeversammlung wie auch den Gemeinderat. Die Gemeindeversammlungen finden gemäss Reglement jeweils im Juni zur Genehmigung der vorjährigen Rechnung sowie am ersten Samstag im Dezember zur Beratung des Budgets des kommenden Jahres statt. An diesen ordentlichen Versammlungen werden auch die Wahlen durchgeführt und alle anderen Geschäfte behandelt. Nur ausnahmsweise werden ausserordentliche Versammlungen einberufen. Der Gemeinderat als oberste Behörde wird in der Führung der Gemeinde unterstützt durch die Gemeindeverwaltung, durch Kommissionen und durch die Vorstände der Korporationen und Unterabteilungen.
Der Präsident der Gemeinde ist gleichzeitig Vorsitzender der legislativen und der exekutiven Behörde, er leitet sowohl die Gemeindeversammlung wie auch den Gemeinderat. Die Gemeindeversammlungen finden gemäss Reglement jeweils im Juni zur Genehmigung der vorjährigen Rechnung sowie am ersten Samstag im Dezember zur Beratung des Budgets des kommenden Jahres statt. An diesen ordentlichen Versammlungen werden auch die Wahlen durchgeführt und alle anderen Geschäfte behandelt. Nur ausnahmsweise werden ausserordentliche Versammlungen einberufen. Der Gemeinderat als oberste Behörde wird in der Führung der Gemeinde unterstützt durch die Gemeindeverwaltung, durch Kommissionen und durch die Vorstände der Korporationen und Unterabteilungen.
Leitbild Gemischte Gemeinde Schattenhalb
Der Gemeinderat hat im August 2021 seine Leitsätze sowie Massnahmen für die nächste Legislatur definiert.
Das Leitbild kann unter nachfolgendem Link eingesehen werden.
Das Leitbild kann unter nachfolgendem Link eingesehen werden.
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Leitbild [1.20 MB] |

