Gemeinde Schattenhalb
Gemeindeverwaltung
Gässli 22
3860 Schattenhalb

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CH87 0900 0000 3000 4926 2

Die Gemeinde Schattenhalb


Bei der Gründung der Gemeinden 1834 wurde die Form der 'Gemischten Gemeinde' gewählt. Somit werden die Einwohner- und die Burgergemeinde gemeinsam verwaltet.

Der Präsident der Gemeinde ist gleichzeitig Vorsitzender der legislativen und der exekutiven Behörde, er leitet sowohl die Gemeindeversammlung wie auch den Gemeinderat. Die Gemeindeversammlungen finden gemäss Reglement jeweils im Juni zur Genehmigung der vorjährigen Rechnung sowie am ersten Samstag im Dezember zur Beratung des Budgets des kommenden Jahres statt. An diesen ordentlichen Versammlungen werden auch die Wahlen durchgeführt und alle anderen Geschäfte behandelt. Nur ausnahmsweise werden ausserordentliche Versammlungen einberufen. Der Gemeinderat als oberste Behörde wird in der Führung der Gemeinde unterstützt durch die Gemeindeverwaltung, durch Kommissionen und durch die Vorstände der Korporationen und Unterabteilungen.

Leitbild Gemischte Gemeinde Schattenhalb


Der Gemeinderat hat im August 2021 seine Leitsätze sowie Massnahmen für die nächste Legislatur definiert.

Das Leitbild kann unter nachfolgendem Link eingesehen werden.
Leitbild [1.20 MB]
Organisation und Administration der Gemeinde stützen sich auf folgende Reglemente und Verordnungen:
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Organisationsreglement vom 1.1.2021
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Abfallreglement vom 1.1.2010
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Abwasserreglement vom 1.1.2002 mit Tarif 1.1.2011
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Baureglement vom 20.10.1994 und Ortsplanung von 2003 sowie 2010
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Gebührenreglement vom 1.1.2018
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Personalreglement vom 1.1.2009
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Tourismusförderungsabgabe, Reglement vom 1.1.2004
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Wasserreglement vom 4.12.2004, Nachtrag 1.1.2011
Diese Reglemente können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und unter den entsprechenden Abteilungen heruntergeladen werden.