Kontaktpersonen auf der Gemeindeverwaltung Schattenhalb
Brigitte Märki, Bauverwalterin, ist in der Regel alle zwei Wochen am Mittwochnachmittag anwesend. Diese sind wie folgt:
- Mittwoch, 14. August 2024
- Mittwoch, 28. August 2024
- Mittwoch, 11. September 2024
- Mittwoch, 25. September 2024
- Mittwoch, 9. Oktober 2024
- Mittwoch, 23. Oktober 2024
- Mittwoch, 6. November 2024
- Mittwoch, 20. November 2024
- Mittwoch, 4. Dezember 2024
- Mittwoch, 18. Dezember 2024
Möchten Sie einen Termin mit der Bauverwalterin oder haben Sie Anfragen an die Bauverwaltung?
Dann melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Schattenhalb unter info@schattenhalb.ch oder per Telefon unter 033 971 16 26.
- Mittwoch, 14. August 2024
- Mittwoch, 28. August 2024
- Mittwoch, 11. September 2024
- Mittwoch, 25. September 2024
- Mittwoch, 9. Oktober 2024
- Mittwoch, 23. Oktober 2024
- Mittwoch, 6. November 2024
- Mittwoch, 20. November 2024
- Mittwoch, 4. Dezember 2024
- Mittwoch, 18. Dezember 2024
Möchten Sie einen Termin mit der Bauverwalterin oder haben Sie Anfragen an die Bauverwaltung?
Dann melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Schattenhalb unter info@schattenhalb.ch oder per Telefon unter 033 971 16 26.
eBaugesuch
Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung.
Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD). Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.
Falls Sie dazu Hilfe benötigen, steht Ihnen die Bauverwaltung gerne in Höhe von einer Gebühr von CHF 120.00/pro Stunde zur Verfügung.
Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD). Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.
Falls Sie dazu Hilfe benötigen, steht Ihnen die Bauverwaltung gerne in Höhe von einer Gebühr von CHF 120.00/pro Stunde zur Verfügung.
Unter dem nachfolgenden Link gelangen Sie direkt zum Anleitungsvideo. Dort wird Ihnen der genaue Ablauf der elektronischen Bewilligungsverfahren erklärt.
Unter dem nachfolgenden Link gelangen Sie direkt auf das Anmeldeportal für die Onlineerfassung.
Bei Fragen steht Ihnen die "Direktion für Inneres und Justiz" (bauen.agr@be.ch/031 633 77 70) oder unser Bausekretariat (033 971 16 26) gerne zur Verfügung.
Besten Dank.
Besten Dank.
Bauen ausserhalb der Bauzone
Unter dem nachfolgende Link gelangen Sie zum Newsletter "Bauen ausserhalb der Bauzone".
Unter nachfolgendem Link gelangen Sie zu den Anleitungsvideos für "Bauen ausserhalb der Bauzone".
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Bausekretariat unter der Telefonnummer 033 971 16 26 oder per Mail info@schattenhalb.ch gerne zur Verfügung.
ÖREB-Kataster
Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmung und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken. Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Auch die Gemeinde Schattenhalb ist nun im ÖREB-Kataster aufgeschaltet. Zum ÖREB-Kataster gelangen Sie über nachfolgenden Link: