Gemeinde Schattenhalb
Gemeindeverwaltung
Gässli 22
3860 Schattenhalb

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IBAN
CH87 0900 0000 3000 4926 2

Einwohnerkontrolle


eUmzug - Zuzug, Wegzug, Umzug online melden


Ausweispapiere


Persönliche Ausweispapiere wie Niederlassungsausweis, Wohnsitzbescheinigung, Einheimischenausweis usw. können bei der Einwohnerkontrolle angefordert werden.

Identitätskarte / Pass


Informationen finden Sie unter

Zuzug von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern


Wer in der Gemeinde Wohnsitz nimmt, hat sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle persönlich anzumelden. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:

- Heimatschein (Heimatausweis bei Wochenaufenthaltern)
- Krankenkassenkarte

Umzug innerhalb der Gemeinde


Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist die Adressänderung innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle, unter Angabe der neuen Adresse, Umzugsdatum sowie Lage der Wohnung (z. B. 1. Stock), mitzuteilen.

Wegzug bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern


Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Einwohnerkontrolle abzumelden. Mitzunehmen ist der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis. Die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Fremdenkontrolle


Zuzug von Ausländerinnen und Ausländern


Die Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern hat innerhalb von 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle zu erfolgen. Für die persönliche Anmeldung sind folgende Dokumente vorzulegen:

- Gültiges Reisedokument (Reisepass oder Identitätskarte)
- Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden) mit Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde oder einer Abmeldebestätigung
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
- Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police einer Schweizerischen Versicherungsgesellschaft)

Umzug innerhalb der Gemeinde


Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist die Adressänderung innert 14 Tagen der Fremdenkontrolle, unter Angabe der neuen Adresse, Umzugsdatum sowie Lage der Wohnung (z. B. 1. Stock), mitzuteilen.

Wegzug von Ausländerinnen und Ausländern


Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Mitzunehmen ist der Ausländerausweis. Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.

Meldepflicht Vermieter


Gemäss Artikel 8 Absatz 2 im Gesetz über Niederlassung & Aufenthalt der Schweizer sind alle Vermieter einer Wohnung bzw. eines Hauses verpflichtet ihre Mieter zu melden. Damit ist gemeint, dass alle Zuzüge sowie Wegzüge der Gemeindeverwaltung zu melden sind.
Die Gemeinde dankt Ihnen bereits im Voraus für Ihre Meldungen.